Studieren mit Kind: Tipps zur Unterstützung und Fördermittel

Studieren mit Kind stellt für die meisten Mütter eine extreme Belastung dar. Und das vor allem deshalb, weil meist auch das Geld vorne und hinten knapp ist. Während Studierende ohne Kind die Möglichkeit haben, nach der Uni diversen Jobs nachgehen zu können, hetzen junge Mütter stattdessen zur Kita und kümmern ich den Rest des Tages um das Kind.

Überhaupt scheinen es Studenten mit Kind schwer zu haben, einen passenden Job zu finden, denn wie in anderen Bereichen auch, befürchten Arbeitgeber, dass die Mutter mit Kind des Öfteren ausfallen wird. Egal, ob in Aachen, Frankfurt, Köln, Berlin oder München, es ist überall das Gleiche.

Es gibt allerdings zahlreiche Maßnahmen, mit denen junge Mütter (oder auch Väter) ihren finanziellen Lebensstandard ggf. auch ohne Job verbessern können. Bund, Länder und andere Träger fördern Studenten mit Kind auf diverse Art und Weise.

Unterstützungen und Förderungen im Überblick:

• Elterngeld

• Mutterschaftsgeld

• Kindergeld

• BAföG Kinderbetreuungszuschlag

• Stipendien und Stiftungen

Das Elterngeld

Mütter und Väter, deren Kinder nach dem 1.1.2007 geboren wurden, haben Anspruch auf Elterngeld. Das Elterngeld wurde vor allem deshalb ins Leben gerufen, da viele jungen Eltern ansonsten weiterhin erwerbstätig sein müssten und das neugeborene Kind nach dem Mutterschutz u. U. in eine Betreuungseinrichtung geben müssten.

Für die Berechnung des Elterngeldes werden die letzten 12 Monate der Erwerbstätigkeit zugrunde gelegt. Als finanzielle Unterstützung können 67 Prozent des Nettoeinkommens (maximal 1.800 Euro/durchschnittlicher Wert des Einkommens bei 12 Monaten) in Anspruch genommen werden.

Das Elterngeld wird insgesamt 1 Jahr lang gezahlt – weitere zwei Monate, sofern auch der Partner keiner Vollzeitbeschäftigung nachgeht.

Dass viele Studenten noch keiner regelmäßigen beruflichen Tätigkeit nachgegangen sind, heißt jedoch nicht, dass sie keinen Anspruch hätten. Studenten bekommen 12 Monate lang 300 Euro pro Monat. Bei Alleinerziehenden sind es sogar 14 Monate. Eine Anrechnung des Elterngeldes auf Wohngeld oder aber Hartz IV erfolgt nicht. Darüber hinaus gibt es den sogenannten Geschwisterbonus – für Kinder, die innerhalb von 24 Monaten nach einer Inanspruchnahme von Elterngeld geboren wurden, gibt es 10 Prozent vom Elterngeld, mindesten jedoch 75 Euro.

Mutterschaftsgeld

Mutterschaftsgeld bekommen alle die Mütter, die vor der Niederkunft einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen sind. Das Mutterschaftsgeld wird sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin gezahlt und insgesamt acht Wochen nach der Geburt.

Da das Mutterschaftsgeld nur dann gezahlt wird, wenn zuvor sozialabgabenpflichtig gearbeitet wurde, haben viele Studenten mit Kind keinen Anspruch. Ausnahme: Duales Studium, denn hierbei handelt es sich um eine Kombination aus Berufstätigkeit und Studium.

Kindergeld

Wer seinen Wohnsitz bzw. den ständigen Aufenthaltsort in Deutschland unterhält, hat Anspruch auf Kindergeld – von der Geburt des Kindes bis mindestens zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Nimmt das Kind ein Studium auf, so verlängert sich der Zeitraum für die Gewährung des Kindergeldes. Dies heißt im Umkehrschluss, dass nicht nur Studierende mit Kind Anspruch auf Kindergeld haben, sondern auch noch die Eltern der Studenten – und zwar bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Für das 1. und 2. Kind bekommen Eltern jeweils 184 Euro, für das 3. Kind 190 Euro und für jedes weitere Kind 215 Euro.

BAföG Kinderbetreuungszuschlag

Wer BAföG beantragt hat, kann einen Kinderbetreuungszuschlag geltend machen. Wichtig hierfür ist allerdings, dass das Studium aufgrund der Schwangerschaft für bis zu 3 Monaten unterbrochen wurde. Die Höhe des Betreuungszuschlages lässt sich über den BAföG Rechner ermitteln.

Darüber hinaus gibt es auch einen Kinderbetreuungszuschlag für das Kind.

Stipendien und Stiftungen

In Deutschland gibt es mittlerweile zahlreiche Institutionen, über die Studierende mit Kind Förderungen oder Stipendien erhalten können. Die Voraussetzungen für die Zuteilungen variieren hier jedoch und sind stets abhängig von der Institution.

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