Kommt die Kennzeichnungspflicht für die Polizei?

Die Debatte um die Kennzeichnungspflicht für Polizisten hat in Deutschland hohe Wellen geschlagen. Nicht zuletzt Übergriffe der Polizei auf Demonstrationsteilnehmer in verschiedenen deutschen Städten haben diese Diskussion überhaupt ins Rollen gebracht. In Berlin führte im Jahre 2009 ein derartiger Übergriff eines Polizisten auf einen Demonstranten zur Einführung der Kennzeichnungspflicht. Berliner Polizisten sind demnach verpflichtet, nicht nur ihren Ausweis mit sich zu führen, sondern sich auch durch ein Namensschild oder eine anonyme Nummer auszuweisen. Damit ist Berlin das einzige deutsche Bundesland, in welchen Polizisten dieser Verpflichtung nachkommen müssen. In anderen Bundesländern, wie beispielsweise Hamburg, Hessen oder Thüringen wird diese Pflicht jedoch vehement von verschiedenen Politikern gefordert.

Welchen Sinn hat die Kennzeichnungspflicht?

Führende Politiker sehen in der Kennzeichnungspflicht für Polizisten eine Möglichkeit, bei Übergriffen eine rechtliche Handhabe zu erhalten. Oft kommt es vor, dass ein Polizist bei einer Demonstration ein Fehlverhalten an den Tag gelegt hat, er aber im Nachhinein nicht mehr zuzuordnen ist. Mit einer Kennzeichnung in Form des Namens oder einer Nummer wäre diese Möglichkeit gegeben. Für das Volk, respektive die Teilnehmer einer Demonstration, strahlt die Kennzeichnung ein gewisses Maß an Sicherheit aus.

Die Gegner der Kennzeichnungspflicht für Polizisten

Die Gewerkschaften, die sich in Deutschland um die Belange der Polizisten kümmern, sind mit der Einführung einer Kennzeichnungspflicht überhaupt nicht einverstanden. Es wird befürchtet, dass eine Anzeigenflut auf die Polizei und somit auch auf den Staat zukommen würde. Ebenso bezeichnen die Gewerkschaften diesen Vorstoß als Kontrollwahn. Ob sich die Polizisten ihre Namensschilder online selbst gestalten dürfen oder ob dies das Unternehmen übernimmt, wird sich erst herausstellen, wenn es zu einer Einführung der Kennzeichnungspflicht kommt. Wird ein Vergleich zu Ländern angestellt, in denen die Kennzeichnung von Polizisten bereits verpflichtend ist, bleibt festzuhalten, dass es dort bislang nicht zu einer in Deutschland befürchteten Anzeigenflut gekommen ist.