Für den Ferienhausbau überall in der EU die gleichen Versicherungen?

Für viele Bürger ist das Ferienhaus in den Urlaubswochen das zweite Zuhause und wer ein Ferienhaus in Spanien, Italien oder Frankreich sein Eigen nennen kann, profitiert von den Einnahmen durch Vermietung. Allerdings gibt es da auch Zeiträume, in denen das Ferienhaus nicht genutzt wird. So kann beispielsweise eine undichte Wasserleitung einen wesentlich größeren Schaden verursachen als bei einem ständig bewohnten Gebäude. Aber auch in der Bauphase kann das noch nicht fertiggestellte Ferienhaus durch Vandalismus oder extremer Witterung beschädigt werden. Diese Schäden werden durch die sogenannte Bauleistungsversicherung, einer Art Vollkaskoschutz für das noch nicht fertige Feriendomizil, getragen.

Immobilien im Ausland richtig versichern

Insbesondere Ferienhäuser im Ausland sollten ausreichend versichert sein. Gerade in Zeiten der Nichtnutzung kommt es infolge von Witterungsunfällen, Bränden oder auch Einbruch und Vandalismus zu größeren Schäden. Die Schäden werden oftmals erst nach längerer Zeit bemerkt, entweder rein zufällig durch Passanten, Nachbarn oder wenn man für den lange ersehnten Urlaub das Ferienhaus aufsucht. Empfehlenswert ist der Abschluss einer Hausratversicherung, die neben Feuer-, Sturm- und Hagelschäden auch Schäden durch Einbruch und Vandalismus abdeckt. Nicht selten gilt es das Ferienhaus im Ausland gegen Schäden zu versichern, welche in Deutschland kaum eingetreten wären, wie etwa Lawinen, Erdbeben oder großflächige Überschwemmungen. Zu beachten ist jedoch, dass die lange Abwesenheit bzw. Nichtnutzung Auswirkungen auf die Police zur Folge haben kann.

Touristen sollten den umfassenden deutschsprachigen Service nutzen. Ferienhausbauer und -besitzer sollten sich zwecks Versicherung der Immobilie an einen kompetenten Makler oder Versicherungsexperten wenden, denn gerade bei so komplexen Verträgen kann die fremde Sprache bereits ein Problem darstellen. Viele Versicherungsunternehmen verfügen vor allem in EU-Mitgliedsländern über eigene Niederlassungen und bieten somit einen umfassenden Kundenservice in deutscher Sprache an.

Zu beachten ist auch, dass die Entschädigungsgrenze zwischen den einzelnen Staaten unterschiedlich sein kann, Gleiches gilt auch für die Beiträge. Bedingt durch die zeitweilige Nichtnutzung fallen diese in der Regel etwas höher aus als bei ständig genutzten Immobilien.